Zuschüsse für Klein- und Kleinstunternehmer in Berlin

Mit Pressemitteilung vom 19.03.2020 hat der Berliner Senat mitgeteilt, ein Sofortprogramm zur Unterstützung von Klein- und Kleinstunternehmern mit einem Volumen von vorerst 100 Mio. Euro aufzulegen. Das Volumen kann perspektivisch auf bis zu 300 Mio. Euro steigen.

Das Programm läuft unter der Bezeichnung „Soforthilfe II“. Als Branchen wurden vorerst Folgende definiert:

  • Gesundheit,
  • Gleichstellung,
  • Handel- und Dienstleistung,
  • Jugend & Bildung,
  • Kreativwirtschaft,
  • Kultur,
  • Soziales,
  • Sport und
  • Tourismus.

Voraussetzungen für den Erhalt der Fördermittel wurden wie folgt definiert:

  • Nachweis, dass der Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz notwendig ist,
  • Nachranggig zu anderen Maßnahmen wie z.B. Kurzarbeitergeld / Grundsicherung (Nachweis, dass diese Beantragt wurden),
  • Keine Überkompensation durch Gewährung von Mitteln aus verschiedenen Programmen,

Die Höhe des Zuschusses beträgt 5.000 € und kann bei Soloselbständigen nach 6 Monaten erneut beantragt werden, bei Kleinunternehmern mit mehreren Mitarbeitern nach 3 Monaten. Dem Wortlaut nach handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, also keine Darlehensmittel. Die Beantragung erfolgt direkt über die IBB (https://www.ibb.de), wobei das Verfahren erst in der kommenden Woche stehen soll.

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