Entgegen erster Annahmen (so auch in unseren bisherigen Beiträgen) ist der KfW Schnellkredit 2020 keine ergänzende Maßnahme zu den weiteren Kfw-Liquiditätshilfe-Darlehen. Entsprechend der aktuellen Internetseite der KfW zum KfW Schnellkredit 2020 (078) ist ein Wechsel von bereits beantragten/bewilligten KfW-Liquiditätshildarlehen aus dem KfW Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) nicht möglich.
Zudem versperrt ein bewilligtes Darlehen aus dem KfW-Schnellkredit 2020 weitere Darlehensanträge aus dem KfW Sonderprogramm 2020 (Programmnummern 037/047/075/076/855) im Jahr 2020.
Wer also Summen deutlich über 500.000 bzw. 800.000 Euro beantragen muss, der sollte den Weg über die KfW-Liquiditätshilfen mit 80/90% Haftungsfreistellung wählen, statt der 100%igen Haftungsfreistellung.