Voraussetzung zur Gewährung von Kurzarbeitergeld

Zielsetzung

Kurzarbeitergeld (Kug) wird bei Erfüllung der in §§ 95 bis 109 SGB III genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regel­mäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Das Kug ist dazu bestimmt,

  • den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer/ -innen und
  • den Arbeitnehmern/-innen die Arbeitsplätze zu erhal­ten sowie
  • den Arbeitnehmern/-innen einen Teil des durch die Kurzarbeit bedingten Lohnausfalls zu ersetzen.

Ziel ist es, die Arbeitsplätze langfristig zu erhalten. Sofern dieses Ziel nicht mehr erreicht werden kann, kann auch ein bereits genehmigtes Kurzarbeitergeld wieder widerrufen werden.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die regelmäßige, zeitnahe und korrekte Buchhaltung gerade in Krisenzeiten unverzichtbare Basis der Sanierungsbemühungen ist. Für Mandanten mit dem Produktpaket MeyerPartner FiBu 2.0® ergibt sich hier kein Handlungsbedarf, da hier wöchentlich aktuelle Daten bereitstehen. Für Mandanten mit klassischer FiBu bieten wir bereits seit einiger Zeit ohne Mehrkosten an, die Unterlagen wöchentlich zur Verfügung zu stellen, so dass auch hier eine zeitnahe und aussagekräftige Buchhaltung besteht. Alle Mandanten, die diesen Service noch nicht nutzen seit empfohlen, die Unterlagen nach wie vor zeitnah zusammenzustellen und über unseren MeyerPartner-Datenraum bereitzustellen. Bei Fragen hierzu sprechen Sie bitte Ihren Beratungspartner bei MeyerPartner an.

Quelle Absatz 1: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

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