Laut Mitteilung des BMWi vom 13.03.2020 (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf) wird es für Unternehmer deutlich leichter, aktuelle Steuerzahlungen zu stunden bzw. Vorauszahlungen herabsetzen zu lassen. Auch Vollstreckungsmaßnahmen sollen in bestimmten Fällen ausgesetzt werden. Wir werden zu diesen Themen jeweils gesondert berichten.