Schutzschild der Bundesregierung

Am 13.03.2020 hat die Bundesregierung unter dem Namen „Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ beschlossen und auf der Seite des bmwi (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf) veröffentlicht. In der öffentlichen Kommunikation stellt es Unternehmen und Unternehmern, gleich welcher Größenordnung oder Rechtsform, unbegrenzte Liquiditätshilfen in Aussicht, sofern die Hilfen direkt oder indirekt durch die Corona-Krise verursacht sind. Weitere Bausteine sind die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes und steuerliche Sofortmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Steuererhebung und der Vorauszahlungen. Wir haben zu diesen 3 Bereichen Unterkategorien in diesem Blog gebildet und wollen versuchen, die einzelnen Bausteine konkret zu beschreiben und ggf. die notwendigen Antragsverfahren zu erklären. Dieses Versprechen der Bundesregierung nehmen wir sehr ernst und erwarten, dass auch die Umsetzung entsprechend beherzt sein wird.

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