Persönliche Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich Arbeitnehmern gewährt. Insofern sind folgende persönliche Voraussetzungen definiert:

  • ungekündigtes Arbeitsverhältnis

Folgende Merkmale führen zum Ausschluss vom Berechtigtenkreis:

  • geringfügige Beschäftigung
  • Alters-Rentenbezug
  • Bei Bezug von Krankengeld
  • sozialversicherungsfreie Tätigkeiten (z.B. Vorstände, GmbH Geschäftsführer in bestimmten Fällen)

Wie immer in deutschen Gesetzen ist die Regelung im Gesetzestext natürlich wesentlich komplexer, aber in der Übersicht sind die häufigsten Anwändungsfälle u.E. abgebildet.

Besonderer Hinweis: Mitarbeiter, für die Kurzarbeitergeld genehmigt worden ist, dürfen (bzw. sollen sogar) von der Bundesagentur für Arbeit an andere Betriebe weitervermittelt werden. Inwieweit das in der aktuellen Situation tatsächlich passiert ist unklar, aber ein gewisses Restrisiko in Zeiten, in denen wir bis vor Kurzem eine massive Konkurrenz um Mitarbeiter hatten, muss hier berücksichtigt werden.

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