Kreditförderprogramm der KfW

Grundsätzliches

Die KfW hat 3 bereits bestehende Krediförderprogramme erweitert, um Firmen in der aktuellen Coronakrise helfen zu können. Es handelt sich grundsätzlich um Kredite und Bürgschaften, wobei die KfW nur im HJintergrund agiert, die Hausbanken sind der eigentliche Ansprechpartner der Unternehmen. Die KfW übernimmt das Kreditausfallrisiko in Höhe von 80-90%.

Wer kann die Unterstützung beantragen?

Grundsätzlich kann vom Kleinstunternehmen ohne Angestellten bis hin zu Großkonzernen jeder Kredite im Rahmen der KfW-Programme beantragen. Für junge Firmen und Existenzgründer (bis 5 Jahre seit Gründung) gibt es ein gesondertes Programm (ERP-Gründerkredit – Universell), für Unternehmen älter als 5 Jahre kommen 2 Programme in Frage (Kfw-Kredit für Wachstum & KfW-Unternehmerkredit).

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Anträge müssen grundsätzlich über die Hausbank erfolgen. Es handelt sich insofern um eine normale Kreditanfrage mit der Besonderheit, dass die Hausbank selbst nur in geringem Umfang (10-20%) das Ausfallrisiko übernehmen muss. Allerdings wird weiterhin die Bonität geprüft und es bedarf der Bereitschaft der Bank, die Finanzierungsanfrage zu begleiten. Gute Unterlagen wie aktuelle Bilanzen, aussagefähige BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen) und SuSa (Summen- und Saldenliste) sowie eine Planung für mindestens 3 Jahre sollten vorhanden sein, um gute Karten bei der Beantragung zu haben. Der positive Ratingeffekt von Planungsunterlagen wird von vielen Unternehmern nach wie vor unterschätzt. Besonders wichtig ist auch in diesen schwierigen Zeiten eine saubere Kontoführung. Unerlaubte Linienüberziehungen oder geplatte Abbuchungen führen zu einer schwerwigenden Bonitätsverschlechterung und können Grund dafür sein, dass die Bearbeitung abgelehnt wird. Das gilt bereits bei kleineren Beträgen.

Konditionen

Grundsätzlich sind die bestehenden Kreditsätze der KfW auch für die Corona-Hilfen relevant (https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger). Die hausbenk selbst wird einen entsprechenden Risikoaufschlag kalkulieren, so dass die Kreditzinsen vermutlich zwischen 1,0% und 4,0%, je nach Bonität des Unternehmens, betragen werden.

Kredite müssen zurückgezahlt werden

Was eigentlich wie eine selbstverständlichkeit klingt muss hier aber noch einmal ausdrücklich erwähnt werden. Bei einem Unternehmen mit einer Fixkostensumme pro Monat von ca. 100.000 Euro würde man vermutlich einen Betrag um ca. 300.000 Euro im ersten Schritt beantragen. Wenn der bisherige jährliche Gewinn dieses Unternehmens 100.000 Euro brutto betragen hat, dann wird man somit inklusive Zinsen und ggf. den Folgen einer rückläufigen Konjunktur die nächsten 3 bis 5 Jahre brauchen, das Darlehen zu tilgen. Man kann sich ausrechnen, dass bei einer länger andauernden Krise es irgendwann keinen Sinn mehr macht, Darlehen in entsprechender Größenordnung aufzunehmen.

In welcher Höhe sollten Kredite aufgenommen werden?

In aktuellen Diskussionen mit Banken sind als Größenordnung Summen im Gespräch, die den Fixkostenblock für 3 Monate abdecken (inklusive Kreditraten). Man sollte hier nicht zu knapp kalkulieren, da Liquidität ein sehr wichtiger Faktor für das Rating ist. Sollte also eine weitere Tranche notwendig werden wäre es gut, wenn man zu diesem Zeitpunkt noch auf Reserven zurückgreifen kann. Es ist auch immer darauf zu achten, dass der Kredit in einem überschaubaren Zeitraum zurückgezahlt werden kann. Ab einem bestimmten Volumen wird es hier sicherlich zu schwierigen Entscheidungen kommen müssen, sofern die Bank diese Entscheidungen nicht bereits durch Ablehnung des Kreditanbtrages vorwegnimmt.

Direkte Auswirkungen der Corona-Krise als Fördervoraussetzung

Der Nachweis, dass die Corona-Krise Auslöser der benötigen Kreditmittel sind, ist nachvollziehbar darzulegen. Wir verweisen hier auf unsere Empfehlung zur Führung eines Corona-Tagebuchs(https://meyerpartner.blog/corona-tagebuch). Vermutlich werden hier strenge Maßstäbe angelegt. Zwar sollen angeblich nahezu unbegrenzt Mittel zur Verfügung stehen, aber die Einschränkung auf direkte Auswirkungen im Zusammenhang mit Corona zeigt schon, dass hier der Kreis derer, die diese Mittel bekommen können, deutlich eingeschränkt ist. Für Betriebe der Touristik, Veranstaltungsbranche, bei internationalen Lieferketten und auch bei Unternehmen in Quarantänesituationen wird dies einfach nachweisbar sein. Bei indirekt betroffenen Unternehmen bedarf es wesentlich detailierterer Nachweise. Die Veranwortung hat hier das Unternehmen, diese Nachweise zu erbringen. Auch der Nachweis, dass nach der Krise das Unternehmen in der Lage sein wird, die beantragten Kredit zurückzahlen zu können, wird plausibel erklärt werden müssen.

Engpässe

Sowohl von Mandanten als auch von Banken haben wir erste Rückmeldungen, dass der Ansturm und die Arbeitsbelastung in den Banken erheblich ist. Banken wurden auch schon als systemrelevante Einrichtungen definiert, deren Arbeitsfähigkeit gewährleistet werden soll. Es bleibt zu hoffen, dass die Mitarbeiter der Banken gesund bleiben, dass das Arbeiten im Homeoffice weitestgehend realisiert worden ist und auch, dass notwendige Unterschriften ggf. auch digital geleistet werden können. Ein vollständiger Antrag mit vollständigen Unterlagen erhöht mit Sicherheit die Chance, schnell bearbeitet zu werden.

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