KfW-Schnellkredit 2020

Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten hat die Bundesregierung heute (06.04.2020) ein gesondertes Hilfsprogramm beschlossen.

Was sind die Hilfsmaßnahmen?

Es werden Darlehen von bis zu 800.000 Euro (für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten) bzw. bis zu 500.000 Euro (für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten) vergeben. Die KfW geht dabei zu 100% ins Risiko. Die Hausbank muss dabei also nicht mehr ins eigene Risiko gehen.

Wie ermittelt sich die Anzahl der Mitarbeiter?

Entscheidend ist die Summe der in der Unternehmensgruppe zum Zeitpunkt des Antrags beschäftigten Arbeitnehmer inklusive der Geschäftsführer bzw. bei Personengesellschaften inklusive des Unternehmers. Mitarbeiter mit wöchentlicher Arbeitszeit über 30 Stunden und Azubis zählen mit dem Faktor 1; bis 30 Stunden mit dem Faktor 0,75 und bis 20 Stunden mit dem Faktor 0,5. Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis zählen mit dem Faktor 0,3.

Welche Konditionen sind zu kalkulieren?

Die Darlehen werden einheitlich mit 3% p.a. verzinst. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre, 2 Tilgungsfreie Jahre sind möglich. Eine vorzeitige Tilgung ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Wie bemißt sich der Kreditbetrag?

Die Höhe ist begrenzt auf 25% des konsolidierten Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe, maximal der oben genannte Betrag.

Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?

a) Mindestens seit dem 1.1.2019 unternehmerisch aktiv, wobei der Tag des ersten Umsatzes hier relevant ist.

b) entweder Gewinn (Ergebnis vor Steuern) in 2019 oder Durchschnittsgewinn 2017 bis 2019 war positiv (laut Antragsunterlagen der KfW dürfen als Aufwand erfasste Geschäftsführervergütungen dem maßgeblichen Gewinn hinzugerechnet werden).

c) keine Insolvenzsituation

d) kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition

Hier können Sie ein kurzes Tool zur Prüfung, ob Ihr Unternehmen Programmberechtigt ist herunterladen:

Wofür das der Darlehensbetrag verwendet werden?

Die Darlehensmittel können sowohl zur Finanzierung laufender Betriebskosten als auch für Investitionen verwendet werden. Nicht zulässig ist die Tilgung bestehender Kredite und Investitionen in Beteiligungen.

Kann ich den Schnell-Kredit 2020 parallel zu anderen KfW-Krediten beantragen?

Entgegen erster Vermutungen ist das leider nur sehr begrenzt möglich. Die Gesamtsumme der bisher aus dem Kfw-Sonderprogramm 2020 beantragten Fördermittel und dem neuen KfW Schnellkredit 2020 darf die oben genannten Grenzen insgesamt nicht überschreiten. Neue Anträge aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 sind mit der Beantragung des KfW-Schnellkredits 2020 ausgeschlossen.

Wo kann man den Kredit beantragen?

Der Kredit kann bei jeder Bank oder bei Sparkasse beantragt werden. Eine direkte Beantragung bei der KfW ist aktuell nicht vorgesehen. Sie benötigen also nach wie vor eine Bank, die bereit ist, Sie bei der Beantragung zu unterstützen, auch wenn die Hürden für die jeweilige Bank durch die vollständige Haftungsfreistellung der KfW sehr gering sein sollten.

Ab wann kann der Kredit beantragt werden?

Die Beantragung kann seit dem 15.4.2020 erfolgen. Eine Auszahlung noch im April wäre sicherlich wünschenswert und ist von der Bundesregierung auch angestrebt.

Gibt es weitere Einschränkungen?

Zu beachten sind insbesondere das Ausschüttungs- und Dividendenverbot für die Laufzeit des Darlehens. Darüber hinaus ist eine Höchstgrenze für die Geschäftsführer/Inhaber-Vergütung von 150.000 Euro p.a. zu beachten.

(aktueller Informationsstand: 15.04.2020 16:00)

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