Erstattung USt-Sondervorauszahlung 2020

Die Berliner Finanzverwaltung hat in einem aktuellen Informationsblatt mitgeteilt, dass auch die bereits geleisteten USt-Sondervorauszahlungen (sog. 1/11tel-Erklärungen) nachträglich auf 0 € herabgesetzt werden können. Hierzu bedarf es einer geänderten 1/11tel-Anmeldung mit dem Zahlwert 0 € und eine Begründung in dem dafür vorgesehenen freien Textfeld. Das MeyerPartner FiBu-Team ist entsprechend unterrichtet und unterstützt Sie sehr gerne bei der entsprechenden Beantragung. Ob andere Bundesländer ähnlich verfahren, ist uns aktuell nicht bekannt. Es ist aber zu hoffen, dass diese m.E. sehr pragmatische und auch steuerstrukturell sinnvolle Maßnahme bundesweit möglich werden wird (es handelt sich bei der USt-Sondervorauszahlung sowieso nur um eine Art Kaution, die man mit der Dezember-Anmeldung wieder erstattet bekommt.)

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