1% Methode oder Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch erlaubt dem Nutzer eines Dienstwagens, die pauschale Besteuerung nach der 1%-Methode durch die tatsächlichen Kosten der Privatnutzung zu ersetzen. Der Wechsel der Methode ist entweder zu Beginn der Nutzung oder jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres zulässig. Im Regelfall kann bei einer überwiegenden betrieblichen Nutzung eines Fahrzeuges durch die Fahrtenbuchmethode die Steuerlast erheblich gemindert werden.

Allerdings sind die Voraussetzungen für die tatsächliche Anerkennung des Fahrtenbuchs durch das Finanzamt nicht unerheblich. Neben der Anforderungen an die Einträge des Fahrtenbuchs wird oftmals vergessen, dass auch an die Einrichtung der Buchführung besondere Anforderungen gestellt werden. Insbesondere müssen sämtliche Fahrzeugkosten eindeutig dem jeweiligen Fahrzeug zuordenbar sein. Die tatsächliche Umsetzung ist der Komplexität des Fuhrparks anzupassen. Befinden sich nur wenige Autos in der jeweiligen Firma, so reicht es aus, im jeweiligen Buchungstext das Kennzeichen zu vermerken. Bei einem umfangreicheren Fuhrpark kann es ratsam sein, über spezielle Kostenstellen oder Unterkonten die Kostentrennung vorzunehmen.

Bei der Nutzung von einfach strukturierten automatisierten Rechnungsverbuchungssystemen wie z.B. DATEV Unternehmen Online und ähnliche führt dies im Regelfall zur Verhinderung vollautomatischer Buchungen.

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